Ist der Artenschutz in NRW ausreichend?
Ist der Artenschutz in NRW ausreichend?
Der Artenschutz in NRW steht vor Herausforderungen, da die europäischen Artenschutzrichtlinien (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) bei Infrastrukturvorhaben und Bauleitplanungen oft nicht ausreichend umgesetzt werden. Referent: Dr. Michael Braun, Ortsgruppe Brühl Ort: Umweltzentrum Friesheimer Busch, 50374 Erftstadt, Seminarraum im Hauptgebäude Keine Anmeldung erforderlich